Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, aus der sich unmittelbar Rechte für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Arbeitgeber ableiten lassen. Für Leiharbeitnehmer gelten die Betriebsvereinbarungen des Verleihbetriebes. Dazu gehören beispielsweise die betriebliche Altersversogung, Gesundheitsprojekte, ein Essenszuschuss oder Frauenförderpläne. Daneben können auch Betriebsvereinbarungen im Entleihbetrieb Auswirkungen auf die Leiharbeitnehmer haben, wenn es z. B. um die Lage der täglichen Arbeitszeit geht.
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
Nichteinsatzzeit- Normalarbeitsverhältnis
Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
Rechte
Schwarz-Weiß-Buch- Staffellöhne
- Stammbelegschaft
- Synchronisationsverbot
Tarif- Tariföffnungsklausel
Überlassungshöchstdauer
Vermittlungsprovision
Wiedereinstellungssperre
Zeitarbeit
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